Winterdienst – auch ohne weiße Winter ein Muss

In Leipzig sind schneebedeckte Gehwege eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch können eisige Bedingungen und Glätte schnell zur Gefahr werden. Unabhängig davon, ob Schnee fällt oder nicht, ist es wichtig, die eigenen Pflichten in der kalten Jahreszeit zu kennen. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Daher sollten sowohl Mieter als auch Eigentümer informiert sein, um für Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Gefahrenquellen wie Schnee und Eis auf Gehwegen zu beseitigen, um Unfälle zu verhindern. Diese Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

In Leipzig regelt die Winterdienstsatzung die spezifischen Pflichten der Anlieger. Demnach sind Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen der an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege sowie gemeinsamen Geh- und Radwege verantwortlich. 

Die Winterdienstpflicht gilt werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. In dieser Zeit müssen Gehwege in einer Breite von mindestens 1,20 Meter von Schnee und Eis befreit werden, um ein sicheres Begehen zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen in Leipzig nicht gestattet ist, da es die Straßenbäume nachhaltig schädigen kann. Stattdessen sollten abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat verwendet werden. 

Verantwortlichkeiten bei Mietobjekten

In Leipzig sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. 

Pflichten des Vermieters:

Grundsatzverantwortung: Der Vermieter ist primär für die Verkehrssicherung zuständig und muss sicherstellen, dass Gehwege vor dem Grundstück sicher begehbar sind.

Delegation der Räumpflicht: Die Übertragung der Schneeräumpflicht auf Mieter ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag oder in einer verbindlichen Hausordnung festgelegt ist. Ein bloßer Aushang im Treppenhaus reicht nicht aus. 

Kontrollpflicht: Auch nach der Übertragung bleibt der Vermieter in der Verantwortung, die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes zu überwachen. Unterlässt er dies, kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden. 

Verantwortlichkeiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) liegt die Verantwortung für die Schneeräumung und das Streuen bei Glätte grundsätzlich bei der Gemeinschaft der Eigentümer. Diese Pflicht umfasst sowohl die Gehwege vor dem Gebäude als auch die gemeinschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Grundstücks.

Verantwortung der WEG

Gemeinschaftliche Pflicht: Die WEG ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf den gemeinschaftlichen Flächen zu gewährleisten. Dies schließt die Beseitigung von Schnee und Eis ein, um Unfälle zu verhindern. 

Interne Regelungen: Oftmals sind in der Gemeinschaftsordnung oder durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung spezifische Regelungen zur Durchführung des Winterdienstes festgelegt. Dies kann die Beauftragung eines externen Dienstleisters oder die Übertragung der Pflichten auf einzelne Eigentümer oder Mieter umfassen. 

Rolle der Hausverwaltung

Organisation des Winterdienstes: Die Hausverwaltung übernimmt häufig die Koordination des Winterdienstes, insbesondere wenn dies im Verwaltervertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann beispielsweise einen Hausmeisterdienst oder ein externes Reinigungsunternehmen mit der Schneeräumung beauftragen. 

Überwachung der Durchführung: Unabhängig davon, ob die Hausverwaltung selbst oder ein externer Dienstleister den Winterdienst durchführt, obliegt es der Verwaltung, die ordnungsgemäße Erfüllung der Räum- und Streupflichten zu überwachen. Dies dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Minimierung von Haftungsrisiken für die WEG.

In einer WEG ist die Gemeinschaft der Eigentümer für die Schneeräumung verantwortlich. Die Hausverwaltung spielt dabei eine entscheidende Rolle in der Organisation und Überwachung des Winterdienstes, um die Sicherheit aller Bewohner und Passanten zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Was gehört zur Räum- und Streupflicht?

In Leipzig sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und gemeinsamen Geh- und Radwege von Schnee und Eis zu befreien, um die Sicherheit für Fußgänger zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst mehrere Aspekte:

Umfang der Räumung:

Gehwege: Der Gehweg ist auf eine Breite von mindestens 1,20 Metern zu räumen, sodass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können. Bei schmaleren Wegen ist die gesamte Gehwegbreite freizuhalten. 

Zugänge: Zugänge zu Kreuzungen, Fahrgastunterständen und Haltestellenbereichen müssen so geräumt werden, dass Fußgänger gefahrlos in Busse und Bahnen gelangen können. 

Hydranten und Absperrschieber: Diese sowie die Zugänge zu ihnen sind von Schnee und Eis freizuhalten. 

Zeitliche Vorgaben:

Werktage: Die Räum- und Streupflicht gilt von 7:00 bis 20:00 Uhr.

Sonn- und Feiertage: Die Pflicht besteht von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Bei Bedarf: Bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glättebildung ist mehrmaliges Räumen und Streuen erforderlich. 

Geeignete Streumittel:

Abstumpfende Mittel: Zur Glättebekämpfung sind vornehmlich abstumpfende Streustoffe wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. 

Verbot von Streusalz: Der Einsatz von Streusalz ist grundsätzlich nicht erlaubt, da es bei Tauwetter in die Baumscheiben fließt und die Straßenbäume nachhaltig schädigen könnte. Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen wie bei Blitzeis. 

Entsorgung des Schnees:

Lagerung: Der geräumte Schnee kann in den Vorgarten oder an den Gehwegrand geschoben werden. Dabei dürfen Rinnsteine, Abläufe, Einfahrten, Ausfahrten oder Radwege nicht zugeschoben werden. 

Freihalten von Abläufen: Alle fünf Meter sollte eine Schaufelbreite in Schneewällen freigehalten werden, um das Ablaufen von Tauwasser zu ermöglichen. 

Zusammenfassung:

Die Räum- und Streupflicht in Leipzig erfordert ein umsichtiges Vorgehen, um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der genannten Vorgaben tragen Grundstückseigentümer und beauftragte Personen aktiv zur Unfallverhütung bei.

Praktische Tipps für die Umsetzung der Räum- und Streupflicht

Die Einhaltung der Räum- und Streupflicht ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Hier sind einige praktische Hinweise:

Einsatz von Räum- und Streudiensten:

Professionelle Unterstützung: Für Eigentümer, die ihre Pflichten nicht selbst erfüllen können oder möchten, bietet es sich an, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen. Diese Dienste übernehmen das regelmäßige Räumen und Streuen gemäß den lokalen Vorschriften. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang.

Vertragliche Regelungen: Beim Abschluss eines Vertrags mit einem Winterdienst sollten die genauen Leistungen, Einsatzzeiten und Verantwortlichkeiten klar definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Checkliste für Mieter und Eigentümer:

1. Vertragsprüfung: Überprüfen Sie Ihren Miet- oder Eigentumsvertrag auf Klauseln zur Räum- und Streupflicht. Sind Sie zur Durchführung verpflichtet, sollten die Details dort festgehalten sein.

2. Ausrüstung bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass geeignete Werkzeuge wie Schneeschaufeln und Besen sowie umweltfreundliches Streumaterial (z. B. Sand oder Splitt) vorhanden sind.

3. Einsatzzeiten beachten: Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Räumzeiten: werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte ist gegebenenfalls mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

4. Vertretung organisieren: Bei Abwesenheit, etwa durch Urlaub oder Krankheit, sollten Sie eine Vertretung organisieren, die Ihre Pflichten übernimmt.

5. Dokumentation: Führen Sie ein Protokoll über die durchgeführten Räum- und Streumaßnahmen. Dies kann im Streitfall als Nachweis dienen.

FG Fröhlich & Gottas Hausverwaltung GmbH – Ihr Eigentum, unsere Priorität

Das Rundum-Sorglos-Paket der FG Fröhlich & Gottas Hausverwaltung bietet zahlreiche Vorteile für Eigentümer und Mieter. Durch die Zusammenarbeit mit zuverlässigen und spezialisierten Dienstleistern in den Bereichen Haustechnik, Schlüsseldienst, Tischlerei und Dachdeckerei wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Das starke Netzwerk der FG Fröhlich & Gottas Hausverwaltung sorgt dafür, dass alle Arbeiten professionell und zeitnah ausgeführt werden. Dies führt zu einer hohen Zufriedenheit, langfristigem Werterhalt und einem verbesserten Wohnkomfort.

Sind Sie auf der Suche nach einer kompetenten und zuverlässigen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in Leipzig? Die FG Fröhlich & Gottas Hausverwaltung GmbH steht Ihnen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot zur Seite. Von der kaufmännischen bis hin zur technischen Verwaltung – erfahren Sie alles über unsere Leistungen und wie wir Ihre Immobilie erfolgreich verwalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um mehr über unser Angebot zu erfahren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Immobilienverwaltung zu finden!