Einleitung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit seinem Inkrafttreten am 1. November 2020 den zentralen rechtlichen Rahmen für energetische Standards in Gebäuden in Deutschland. Es vereint die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des GEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies, sich mit neuen Anforderungen und Pflichten auseinanderzusetzen, die sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden relevant sind.

Überblick über das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, vereint die zuvor getrennten Regelwerke der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem einheitlichen Gesetz. Ziel dieser Zusammenführung ist es, die energetischen Anforderungen an Gebäude zu harmonisieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Das GEG gilt für alle beheizten und klimatisierten Gebäude in Deutschland und legt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude verbindliche energetische Standards fest. Es regelt unter anderem die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.

Wesentliche Regelungen des GEG: Die Kernpunkte im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt detaillierte Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude fest, um die Energieeffizienz zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Energetische Anforderungen an Neubauten: Effizienz von Anfang an

Für Neubauten schreibt das GEG vor, dass der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf bei höchstens 55 % des Referenzgebäudes liegen darf. Zudem müssen seit dem 1. Januar 2024 neu installierte Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Diese Vorgabe kann durch verschiedene Technologien erfüllt werden, darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz.  

Vorgaben für Bestandsgebäude: Modernisierung mit Augenmaß

Auch für Bestandsgebäude enthält das GEG spezifische Regelungen:

• Austauschpflicht für alte Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.  

• Dämmung von obersten Geschossdecken und Dachflächen: Eigentümer sind verpflichtet, ungedämmte oberste Geschossdecken oder Dächer, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, nachträglich zu dämmen.

• Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel müssen bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden, beispielsweise die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren.  

Anforderungen an Heizungsanlagen: Effiziente Wärmeversorgung

Das GEG stellt klare Anforderungen an Heizungsanlagen:

• Einbauverbot für bestimmte Heizkesseltypen: Seit 2024 dürfen keine reinen Öl-, Gas- oder Kohleheizungen mehr neu installiert werden. Neue Heizungen müssen mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen beziehen.  

• Regelungen für den Betrieb und die Nachrüstung bestehender Anlagen: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Bei einem notwendigen Austausch gelten die neuen Anforderungen.  

Energieausweise: Transparenz für Käufer und Mieter

Der Energieausweis bleibt ein zentrales Instrument des GEG:

• Pflicht zur Ausstellung und Aushang: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. In bestimmten öffentlichen Gebäuden besteht zudem eine Aushangpflicht.

• Inhalte und Gültigkeitsdauer: Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes und ist zehn Jahre gültig.

Diese Regelungen des GEG zielen darauf ab, den Energieverbrauch im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu stärken.

Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen: Schritt für Schritt zu mehr Energieeffizienz

Die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen erfordert sorgfältige Planung und fundierte Entscheidungen. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Vorgehensweise, um Ihr Gebäude energieeffizient zu modernisieren.

Planung und Beratung: Der erste Schritt zur erfolgreichen Sanierung

• Energieberatung in Anspruch nehmen: Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, ist es ratsam, eine qualifizierte Energieberatung durchzuführen. Ein zertifizierter Energieberater analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und identifiziert Einsparpotenziale. Zudem informiert er Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten und erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan. Seit Inkrafttreten des GEG ist eine Energieberatung bei größeren Sanierungsvorhaben verpflichtend.  

• Sanierungsfahrplan erstellen: Ein detaillierter Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, die einzelnen Maßnahmen zu priorisieren und zeitlich zu planen. Er berücksichtigt sowohl technische als auch finanzielle Aspekte und dient als Leitfaden für die schrittweise Umsetzung der Sanierung.

Praktische Maßnahmen: Effiziente Wege zur Energieeinsparung

• Wärmedämmung verbessern: Eine effektive Dämmung von Fassade, Dach und Keller reduziert Wärmeverluste erheblich. Besonders die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches ist gemäß GEG verpflichtend, wenn diese nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen.  

• Heizungsanlage modernisieren: Der Austausch veralteter Heizkessel gegen moderne, effiziente Systeme wie Brennwertkessel, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen kann den Energieverbrauch deutlich senken. Beachten Sie dabei die im GEG festgelegten Austauschpflichten für alte Heizkessel.  

• Erneuerbare Energien integrieren: Die Nutzung von Solarthermie zur Warmwasserbereitung oder Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung trägt zur Reduzierung fossiler Energieträger bei und kann langfristig Kosten sparen.

• Fenster und Türen erneuern: Der Einbau energieeffizienter Fenster und Türen mit hoher Dichtheit verhindert Zugluft und Wärmeverluste, was den Wohnkomfort erhöht und Heizkosten reduziert.

Finanzierung und Förderung: Unterstützung für Ihr Sanierungsvorhaben

• Staatliche Förderprogramme nutzen: Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für unterschiedliche Maßnahmen an. Informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen und stellen Sie die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Sanierung.

• Steuerliche Vorteile prüfen: Neben direkten Förderungen können auch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden. Seit 2020 können Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzten Wohngebäuden über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden.

Durch eine sorgfältige Planung, die Inanspruchnahme professioneller Beratung und die Nutzung von Fördermöglichkeiten können Sie die energetische Qualität Ihres Gebäudes nachhaltig verbessern und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen profitieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann für Eigentümer erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Das GEG sieht in § 108 verschiedene Bußgeldtatbestände vor, die je nach Schwere des Verstoßes mit unterschiedlichen Geldbußen geahndet werden können.

Bußgelder bei Verstößen gegen energetische Anforderungen

Bei Missachtung der energetischen Anforderungen, wie beispielsweise der Austauschpflicht für alte Heizkessel oder der Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke, können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Diese hohen Strafen sollen die Bedeutung der energetischen Sanierung unterstreichen und Eigentümer zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anhalten.  

Sanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit Energieausweisen

Auch im Bereich der Energieausweise drohen bei Verstößen empfindliche Strafen. Wer beispielsweise bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Immobilienanzeigen die erforderlichen Energiekennwerte nicht angibt, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Diese Regelungen sollen Transparenz für potenzielle Käufer und Mieter gewährleisten und die Bedeutung der energetischen Bewertung von Gebäuden hervorheben.  

Weitere rechtliche Konsequenzen

Neben den finanziellen Sanktionen können weitere rechtliche Konsequenzen drohen. So kann die zuständige Behörde die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen anordnen. Bei fortgesetzter Nichteinhaltung besteht zudem das Risiko von Nutzungsuntersagungen oder anderen baurechtlichen Maßnahmen. Es ist daher unerlässlich, die Vorgaben des GEG ernst zu nehmen und fristgerecht umzusetzen.

Die strengen Sanktionen des GEG verdeutlichen die Wichtigkeit der energetischen Anforderungen im Gebäudebereich. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig über ihre Pflichten informieren und notwendige Maßnahmen rechtzeitig einleiten, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen: Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand

Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sind weitere Anpassungen und Verschärfungen der gesetzlichen Vorgaben geplant.

Geplante Novellierungen des GEG: Strengere Standards für Neubauten und Bestandsgebäude

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Anforderungen an neu installierte Heizungen. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen – sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden – mindestens 65 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Diese Maßnahme soll den Anteil fossiler Brennstoffe im Wärmesektor deutlich reduzieren und den Einsatz klimafreundlicher Technologien fördern.  

Zudem ist geplant, die energetischen Anforderungen an Neubauten weiter zu verschärfen. So sollen zukünftige Gebäude noch energieeffizienter gestaltet werden, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor kontinuierlich zu senken.

Langfristige Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor: Klimaneutralität bis 2045

Die Bundesregierung strebt an, den Wärmebedarf des Gebäudebestands langfristig so weit zu reduzieren, dass bis 2050 nahezu Klimaneutralität erreicht wird. Dieses Ziel erfordert eine umfassende energetische Sanierung des bestehenden Gebäudebestands sowie den konsequenten Einsatz erneuerbarer Energien.  

Um diese Transformation zu unterstützen, werden verschiedene Förderprogramme und Anreize bereitgestellt, die Eigentümer bei der Umsetzung energetischer Maßnahmen finanziell entlasten sollen. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren und diese bei geplanten Sanierungsprojekten in Anspruch zu nehmen.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des GEG und die damit verbundenen Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele. Eigentümer sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu planen.

Das GEG als Leitfaden für zukunftsfähiges Bauen und Sanieren

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet den rechtlichen Rahmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Es vereint die zuvor geltenden Regelungen und setzt klare Standards für Neubauten und Bestandsgebäude. Für Eigentümer ist es essenziell, die Vorgaben des GEG zu kennen und umzusetzen, um sowohl rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch langfristig von Energieeinsparungen und einer Wertsteigerung der Immobilie zu profitieren.

Empfehlungen für Immobilieneigentümer:

• Informieren Sie sich umfassend: Nutzen Sie verfügbare Ressourcen, um die Anforderungen des GEG zu verstehen.

• Planen Sie vorausschauend: Erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan, der energetische Maßnahmen priorisiert und zeitlich strukturiert.

• Nutzen Sie Fördermöglichkeiten: Recherchieren Sie aktuelle Förderprogramme und steuerliche Vorteile, die energetische Sanierungen finanziell unterstützen.

• Ziehen Sie Fachleute hinzu: Eine professionelle Energieberatung kann dabei helfen, individuelle Lösungen zu entwickeln und gesetzliche Vorgaben effizient umzusetzen.

Durch proaktives Handeln und die Umsetzung der GEG-Vorgaben leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern sichern auch den langfristigen Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie.

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