Einleitung: Wenn die Temperaturen sinken, beginnt die Heizperiode

Mit dem Beginn der kühleren Jahreszeit rückt ein Thema wieder stärker in den Vordergrund: das Heizen. Besonders in größeren Wohnanlagen und gemeinschaftlich genutzten Gebäuden ist es wichtig, dass die Heiztechnik zuverlässig funktioniert – und dass alle Beteiligten wissen, was in der Heizperiode gilt. Welche Temperaturen sind zu erwarten? Wer ist wofür verantwortlich? Und wie lassen sich Fragen rund ums Heizen frühzeitig klären?

In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Heizperiode 2025/2026 – verständlich erklärt für Mieter, Eigentümer und WEG-Mitglieder.

Wann beginnt die Heizperiode offiziell?

n Deutschland beginnt die Heizperiode in der Regel am 1. Oktober und endet am 30. April. Dieser Zeitraum hat sich als Orientierung in der Wohnungswirtschaft etabliert, auch wenn er gesetzlich nicht exakt geregelt ist. Maßgeblich ist häufig, was im Mietvertrag, in der Hausordnung oder im Gemeinschaftsbeschluss vorgesehen ist.

Auch außerhalb dieses Rahmens kann es sinnvoll oder erforderlich sein, Heizwärme bereitzustellen – etwa bei ungewöhnlich niedrigen Außentemperaturen. Gerichte haben in der Vergangenheit bestätigt, dass eine Heizpflicht auch dann besteht, wenn ohne Heizung eine Raumtemperatur von etwa 18 bis 20 Grad Celsius nicht erreicht werden kann.

Daher empfiehlt es sich, die Heiztechnik frühzeitig zu prüfen, um bei Bedarf flexibel reagieren zu können.

Was in Mietverhältnissen gilt

Mieter haben während der Heizperiode Anspruch auf eine angemessene Raumtemperatur. Als Richtschnur gelten dabei in der Regel:

  • 20 bis 22 °C tagsüber (ca. 6 bis 23 Uhr)
  • mindestens 18 °C in den Nachtstunden

Diese Werte sind keine starren gesetzlichen Vorgaben, haben sich aber in der mietrechtlichen Praxis durchgesetzt. Wichtig ist auch: Mieter sind verpflichtet, ein angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten einzuhalten. Nur so lassen sich Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel zuverlässig vermeiden.

Informationen zum korrekten Heizverhalten – etwa durch Aushänge oder Anschreiben – können helfen, frühzeitig für Klarheit zu sorgen und Rückfragen vorzubeugen.

Technische Verantwortung und Organisation in der WEG

In Gebäuden mit zentraler Heizversorgung ist es Aufgabe der Gemeinschaft – in der Regel organisiert über die Hausverwaltung –, dafür zu sorgen, dass die Heizungsanlage betriebsbereit ist und den allgemeinen Anforderungen entspricht. Wartung und Kontrolle erfolgen idealerweise im Vorfeld der Heizperiode, damit mögliche Störungen frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Die Zusammenarbeit mit Fachfirmen, die Organisation der Wartungszyklen und die Koordination bei Störungen gehören dabei zum laufenden Verwaltungsprozess. So bleibt der Aufwand für einzelne Eigentümer gering, und ein reibungsloser Ablauf kann sichergestellt werden.

Bei Heizsystemen im Sondereigentum – wie z. B. Gasetagenheizungen – liegt die technische Zuständigkeit in der Regel beim jeweiligen Eigentümer. Auch hier empfiehlt sich eine rechtzeitige Wartung, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Was tun bei Heizproblemen?

Sollte es während der Heizperiode zu Problemen mit der Heizleistung kommen – etwa unzureichende Temperaturen in einzelnen Räumen oder ein kompletter Heizungsausfall – ist eine schnelle und nachvollziehbare Kommunikation entscheidend.

In vermieteten Objekten wenden sich Mieter in der Regel zunächst an die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Eine schriftliche Mitteilung mit genauer Beschreibung des Problems (z. B. welche Räume betroffen sind, seit wann, welche Temperatur) erleichtert die zügige Bearbeitung. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob ein technischer Defekt vorliegt und welche Maßnahmen notwendig sind.

In Wohnungseigentümergemeinschaften wird die Kommunikation häufig direkt über die Verwaltung oder einen technischen Dienstleister koordiniert. Hier ist es wichtig, dass Eigentümer wissen, welche Zuständigkeiten gelten – etwa ob es sich um eine zentrale Heizungsanlage im Gemeinschaftseigentum oder um eine Einzelheizung im Sondereigentum handelt.

Unser Hinweis: Bei Störungen sollte möglichst frühzeitig reagiert werden. Nicht jedes Temperaturproblem bedeutet automatisch einen Mangel – manchmal helfen bereits kleine Einstellungen oder Entlüftungen. In Zweifelsfällen ist die Unterstützung eines Fachbetriebs sinnvoll, um die Ursache fachgerecht zu klären.

Energiesparen ohne Komfortverlust – Tipps für den Alltag

Gerade in der Heizperiode stellt sich oft die Frage, wie man Energie effizient nutzen kann, ohne dabei auf Wohnkomfort zu verzichten. Für Eigentümer, deren Objekte vermietet sind, lohnt es sich, die Bewohner auf einfache Maßnahmen hinzuweisen, mit denen sich Verbrauch und Kosten senken lassen – ohne technische Eingriffe oder hohe Investitionen.

Hier einige bewährte Tipps für den Alltag:

  • Thermostate bewusst einstellen: Schon ein Grad weniger spart bis zu 6 % Heizenergie. Räume sollten möglichst konstant temperiert werden – starkes Absenken und häufiges Aufheizen erhöhen den Verbrauch.
  • Heizkörper freihalten: Möbel oder Vorhänge vor dem Heizkörper blockieren die Wärmeabgabe. Freie Luftzirkulation verbessert die Effizienz deutlich.
  • Stoßlüften statt Dauerlüften: Mehrmals täglich für einige Minuten kräftig lüften – bei weit geöffnetem Fenster – sorgt für guten Luftaustausch und verhindert Energieverluste.
  • Türen geschlossen halten: Warme Räume sollten nicht unnötig mit kühleren Bereichen verbunden sein. Das spart Energie und sorgt für ein angenehmes Raumklima.
  • Heizkörper entlüften: Gluckert die Heizung oder wird nur teilweise warm, kann Luft im System die Ursache sein. Ein einfaches Entlüftungsventil schafft oft schnell Abhilfe.

Hinweis für Eigentümer: Viele dieser Maßnahmen lassen sich auch in Form eines kurzen Infoblattes oder Aushangs im Hausflur weitergeben – als Service für Mieter, der oft auch auf positive Resonanz stößt.

Fazit: Gut vorbereitet durch die Heizperiode

Die Heizperiode bringt jedes Jahr aufs Neue eine Reihe technischer, rechtlicher und organisatorischer Fragen mit sich – besonders in größeren Wohnanlagen oder vermieteten Objekten. Mit einer funktionierenden Heizungsanlage, klaren Zuständigkeiten und frühzeitiger Kommunikation lassen sich die meisten Anliegen jedoch problemlos steuern.

Für Eigentümer ist es dabei hilfreich, auf eine Verwaltung zu setzen, die die Abläufe kennt, Dienstleister koordiniert und zwischen den Beteiligten vermittelt, wenn Rückfragen oder Störungen auftreten. So kann die Heizsaison zuverlässig, effizient und ohne unnötigen Aufwand verlaufen.

Sollten Sie Fragen zu einem verwalteten Objekt haben oder Unterstützung im Rahmen der Heizperiode wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.