Mehr Transparenz für Eigentümer

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 wurde der Vermögensbericht als neues Instrument eingeführt. Ziel dieser Neuerung ist es, den Wohnungseigentümern einen klaren Überblick über die finanzielle Lage ihrer Gemeinschaft zu verschaffen. Der Vermögensbericht ergänzt die bereits bestehenden Berichte wie den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung und dient ausschließlich der Information der Eigentümer. 

In diesem Beitrag erfährst du, welche Inhalte der Vermögensbericht umfasst, wer für seine Erstellung verantwortlich ist und welche Bedeutung er für Eigentümer hat.

Neuer Pflichtbericht für mehr Transparenz

Mit der WEG-Reform 2020 wurde der Vermögensbericht als verpflichtendes Instrument eingeführt. Ziel ist es, den Eigentümern einen klaren Überblick über die finanzielle Lage ihrer Gemeinschaft zu verschaffen. Der Bericht ergänzt die bisherigen Berichte wie den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung, ist jedoch kein Beschlussgegenstand in der Eigentümerversammlung.  

Gemäß § 28 Abs. 4 WEG ist der Verwalter verpflichtet, den Vermögensbericht jährlich nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen und allen Wohnungseigentümern zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung kann in Textform erfolgen, beispielsweise als PDF per E-Mail.  

Der Vermögensbericht dient ausschließlich der Information der Eigentümer und hat keinen beschlussfähigen Charakter. Er soll Transparenz schaffen und als Grundlage für fundierte Entscheidungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft dienen. 

Was steht im Vermögensbericht?

Der Vermögensbericht bietet eine detaillierte Übersicht über die finanzielle Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er dokumentiert den Ist-Zustand des Gemeinschaftsvermögens zum Ende des Kalenderjahres. Die wichtigsten Bestandteile sind:

Rücklagen

Ein zentraler Bestandteil des Vermögensberichts ist die Darstellung der Rücklagen. Hierzu gehören insbesondere: 

  • Erhaltungsrücklage: Diese gesetzlich vorgeschriebene Rücklage dient der Finanzierung zukünftiger Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. 
  • Weitere Rücklagen: Zusätzlich können durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft weitere Rücklagen gebildet werden, beispielsweise für Liquiditätsengpässe oder geplante Modernisierungen. 

Im Vermögensbericht wird der tatsächliche Stand dieser Rücklagen zum Stichtag angegeben. Eine Bewertung oder Prognose ist nicht erforderlich.  

Gemeinschaftsvermögen

Der Bericht umfasst auch eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens, darunter: 

  • Bankkonten: Alle Konten, auf denen Gemeinschaftsgelder verwaltet werden. 
  • Bargeldkassen: Vorhandene Bargeldbestände, beispielsweise in Hausmeisterkassen. 
  • Forderungen: Offene Hausgeldrückstände, ausstehende Versicherungsleistungen oder Schadensersatzansprüche. 
  • Verbindlichkeiten: Noch nicht beglichene Rechnungen, Rückzahlungen oder sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten. 
  • Sachwerte: Physische Gegenstände im Eigentum der WEG, wie gemeinschaftlich genutzte Geräte oder Ausstattungen. Eine monetäre Bewertung dieser Sachwerte ist nicht notwendig; eine namentliche Auflistung genügt.  

Durch diese umfassende Darstellung erhalten Eigentümer einen transparenten Einblick in die finanzielle Lage ihrer Gemeinschaft.

Wer erstellt den Vermögensbericht?

Gemäß § 28 Abs. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist der Verwalter verpflichtet, nach Ablauf jedes Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Verwalter hauptberuflich tätig ist oder ehrenamtlich agiert. 

Der Vermögensbericht muss den Eigentümern in Textform zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise als PDF per E-Mail oder als Ausdruck. Er dient ausschließlich der Information der Eigentümer und ist nicht Bestandteil der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.

Sollte der Verwalter seiner Pflicht zur Erstellung des Vermögensberichts nicht nachkommen, können die Eigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zur Durchsetzung dieser Pflicht auffordern. In solchen Fällen ist nicht der Verwalter persönlich, sondern die GdWE der richtige Anspruchsgegner. 

Warum der Vermögensbericht für Eigentümer wichtig ist

Der Vermögensbericht ist ein zentrales Instrument, um Eigentümern einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu verschaffen. Er ergänzt die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, indem er den tatsächlichen Stand der Rücklagen und des Gemeinschaftsvermögens zum Jahresende darstellt. 

Für Eigentümer bietet der Vermögensbericht mehrere Vorteile:

  • Transparenz: Er ermöglicht eine klare Einsicht in die finanziellen Mittel der Gemeinschaft, einschließlich Rücklagen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • Kontrolle: Eigentümer können die wirtschaftliche Entwicklung ihrer WEG nachvollziehen und etwaige Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen.
  • Entscheidungsgrundlage: Der Bericht dient als Basis für fundierte Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen, Investitionen oder Anpassungen des Hausgeldes.

Indem der Vermögensbericht jährlich erstellt und den Eigentümern zur Verfügung gestellt wird, stärkt er das Vertrauen in die Verwaltung und fördert eine transparente Kommunikation innerhalb der WEG.

Fazit: Ein Muss für informierte Eigentümer

Der Vermögensbericht ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er ist ein zentrales Instrument für Transparenz und finanzielle Kontrolle innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die jährliche Übersicht über Rücklagen, Forderungen und Sachwerte erhalten Eigentümer einen klaren Einblick in die wirtschaftliche Lage ihrer Gemeinschaft.

Für Eigentümer bedeutet dies: 

  • Informierte Entscheidungen: Der Bericht dient als Grundlage für fundierte Beschlüsse über Instandhaltungsmaßnahmen und finanzielle Planungen.
  • Transparenz: Er schafft Vertrauen in die Verwaltung und fördert eine offene Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft. 
  • Rechtssicherheit: Ein ordnungsgemäß erstellter Vermögensbericht ist Voraussetzung für die Entlastung des Verwalters und kann rechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.

Eigentümer sollten daher den Vermögensbericht sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten das Gespräch mit dem Verwalter suchen. So wird sichergestellt, dass die finanzielle Verwaltung der Gemeinschaft transparent und im Sinne aller Mitglieder erfolgt.